Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.
Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.
Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.
Wer vollständig an allen Kurssitzungen teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.
1. Sitzung Freitag, 22.01.2021 um 19.00 Uhr
Beobachtungsfahrt Samstag, den 23.01.2021 vormittags
2. Sitzung Dienstag, den 26.01.2021 um 19.00 Uhr
3. Sitzung Dienstag, den 02.02.2021 um 19.00 Uhr
4. Sitzung Freitag, den 05.02.2021 um 19.00 Uhr
Freie Plätze: 11
Durchführung vorbehaltlich auf Grund eventuelle Verlängerung des Lockdowns!
1.. Sitzung Donnerstag, den 10.12.2020 um 19.00 Uhr
Beobachtungsfahrt Samstag, den 12.12.2020 vormittags
2. Sitzung Dienstag, den 15.12.2020 um 19.00 Uhr
3. Sitzung Dienstag, den 22.12.2020 um 19.00 Uhr
4. Sitzung Dienstag den 29.12.2019 um 19.00 Uhr
Freie Plätze: 1
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