Aufbauseminare

Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.

 

Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre. Bei Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre.

 

Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Kurssitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die 30 Minuten pro Person dauert (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.

 

Wer vollständig an allen Kurssitzungen teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf.

Seminartermine ASF


 

 

 

 

 

 

 

 voraussichtlich ab Mitte/Ende Juni

 

 

1.Sitzung,         Freitag, den  .2024,  19.00 Uhr

Beobachtungsfahrt  Samstag, den 2024 nach Vereinbarung vormittags

2. Sitzung           Dienstag, den  .2024, 19.00 Uhr

3. Sitzung           Dienstag, den .2024 , 19.00 Uhr

4. Sitzung           Freitag, den  .2024, 19.00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.Sitzung          Donnerstag, den 23.05.2024, 19.00 Uhr

Beobachtungsfahrt  Samstag, den 25.05.2024,  nach Vereinbarung, vormittags

2. Sitzung         Dienstag, den 28.05.2024, 19.00 Uhr

3. Sitzung         Dienstag, den 04.06.2024, 19.00 Uhr

4. Sitzung         Freitag, den 07.06.2024, 19.00 Uhr

 

Freie Plätze: 9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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